Mit dem Begriff Rechnungslegungspflicht wird die Verpflichtung zur Erstellung einer doppelten Buchführung und eines Jahresabschlusses (mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) bezeichnet.
Das Unternehmensgesetzbuch bildet die gesetzliche Grundlage für alle Bestimmungen zur Rechnungslegungspflicht.
Eine unternehmensrechtliche Buchführungspflicht zieht immer eine steuerliche Buchführungspflicht nach sich. Hier gilt das Maßgeblichkeitsprinzip. Wertansätze der Unternehmensbilanz sind für die Steuerbilanz maßgeblich. Dies gilt nicht, wenn im Steuergesetz eine eigene Regel dazu vorhanden ist. In diesem Fall werden die Unterschiede im Zuge einer Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) dargestellt.